Eine Krone ist immer dann indiziert, wenn ein Zahn tief zerstört ist und eine Rekonstruktion mittels Füllung, Inlay oder Veneer nicht mehr infrage kommt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
Diese zeichnen sich durch eine überragende Ästhetik aus. Das Licht nicht nur reflektiert wird, sondern es findet wie beim natürlichen Zahn eine echte Transparenz (Durchscheinen) statt. Dieser Effekt qualifiziert die Porzellankrone besonders für den Frontzahnbereich, wobei auch kleinere Form- und Stellungskorrekturen möglich sind.
Ein weiterer Vorteil der metallfreien Konstruktion ist der zahnfarbene Kronenrand, den der Zahnarzt nicht unter das Zahnfleisch verlegen muss. Dadurch kommt es nicht zu kronenrandbedigten Zahnfleischirritationen oder -rückgang. Keramik ist ein extrem bioverträglicher Werkstoff, der kein allergenes Potenzial hat. Dies kann bei entsprechend vorbelasteten Patienten (Allergikern) ein echter Vorteil sein. Bei kleineren, auf die Außenfläche begrenzten Defekten bevorzugen wir allerdings die Versorgung mit Keramikverblendschalen (Veneers). Veneers ermöglichen eine wesentlich zahnschonendere Präparation.
Die fortschreitende Weiterentwicklung der keramischen Materialien bringt immer bruchfestere Werkstoffe hervor. Somit lassen sich heute auch im Seitenzahnbereich Keramikkronen ohne Metallkern einsetzen.
Weitere Informationen zur ästhetischen Zahnheilkunde und Vollkeramikkronen finden Sie auch in folgendem PDF von Zahnarzt Dr. Rüffert – Zahnarztpraxis in Braunschweig.